EU-Führerschein 2024:
Diese Änderungsvorschläge werden diskutiert
Für Führerscheinbesitzer könnte sich 2024 einiges verändern
Die EU plant für 2024 eine Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie. Der neue EU-Führerschein bringt viele Änderungen für Autofahrer mit sich. Besonders für Fahranfänger und Senioren könnte sich zukünftig einiges verändern.
Der Entwurf der EU-Kommission zu einer 4. Führerscheinrichtlinie liegt seit März 2023 vor. Aktuell wird im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments kontrovers über die Änderungsvorschläge der Berichterstatterin des Verkehrsausschusses, Karima Delli (Grüne) debattiert. Als Reaktion auf die ambitionierten Vorschläge haben die übrigen Fraktionen eigene Änderungsanträge zum Kommissionsentwurf vorgelegt. Ende des Jahres wird im Verkehrsausschuss abgestimmt. Das finale Votum im EU-Parlament ist für Anfang 2024 vorgesehen.
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Befristung von Führerscheinen für SeniorInnen?
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Neuer Führerschein für SUVs?
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Höheres Mindestalter für Fahranfänger?
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Versteckte Tempolimits?
Was schlägt die EU-Kommission vor?
Welche Änderungsvorschläge der Berichterstatterin haben heftige Deabtten ausgelöst?
Was möchten die anderen Fraktionen im EU-Parlament?
Wir haben die wichtigsten Änderungsvorschläge zusammengefasst:
Senioren:
Altersbefristung und medizinische Checks
Vorschlag EU-Kommission:
Auto- und Motorradführerscheine sollen auch zukünftig 15 Jahre gültig sein. Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer in Einzelfällen beschränken. Die Gültigkeit der Führerscheine von SeniorInnen über 70 Jahre soll zukünftig auf bis zu 5 Jahre begrenzt werden, um häufigere ärztliche Kontrollen, Maßnahmen zur Überprüfung der Verkehrstauglichkeit oder Auffrischungskurse vorschreiben zu können. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Entwurf vor, dass AutofahrerInnen beim Erwerb und bei der Erneuerung des Führerscheins eine Selbsteinschätzung ausfüllen oder eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen müssen. Die Entscheidung, ob Selbsteinschätzung oder Check beim Arzt, soll bei den Mitgliedstaaten liegen.
Änderungsvorschlag Berichterstatterin:
Statt 15 Jahre sollen Führerscheine grundsätzlich nur noch 10 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten müssen die Gültigkeitsdauer begrenzen. Im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission sieht der Änderungsvorschlag vor, die zeitliche Befristung von Führerscheinen für Personen schon ab dem 60. Lebensjahr einzuführen. So sollen die Führerscheine von Personen ab 60 Jahren auf 7 Jahre, ab 70 Jahren auf 5 Jahre und ab 80 Jahren auf 2 Jahren befristet werden. Darüber hinaus soll die Erteilung oder Erneuerung von allen Führerscheinen an verpflichtende ärztliche Überprüfungen der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs geknüpft werden.
Änderungsvorschläge EU-Parlament:
Die Mehrheit der anderen Fraktionen im EU-Parlament lehnt eine Befristung der Gültigkeitsdauer von Führerscheinen allein aufgrund des Alters ab. Stattdessen sollen die Mitgliedstaaten Feedback-Interventionen und Trainingsmodule durch Verkehrspsychologen, Fahrprüfer oder Fahrlehrer oder den Einsatz von Simulatoren zur Auffrischung der Fähigkeiten in Erwägung ziehen.
Fahranfänger:
höheres Mindestalter
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Mindestalter
Das Mindestalter für den Führerscheinerwerb soll auf Unionsebene festgelegt werden und für alle Mitgliedstaaten gelten. Aktuell dürfen Mitgliedstaaten höhere oder niedrigere Altersgrenzen festlegen, um nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Während die EU-Kommission den Mitgliedstaaten weiterhin erlauben möchte die Altersgrenze zu senken, soll dies gemäß den Vorschlägen der Berichterstatterin und anderer Fraktionen im EU-Parlament nicht mehr möglich sein.
Mindestalter für Klasse B
Vorschlag EU-Kommission:
Mindestens 16 Jahre alt muss man sein, um einen Führerschein der Klasse B1 erwerben zu dürfen. Die Klasse B1 wird vorwiegend in Frankreich und Italien genutzt und ist in anderen Mitgliedstaaten durch die Führerscheinklasse B abgedeckt.
Das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B/BE beträgt 18 Jahre, kann allerdings seitens der Mitgliedstaaten auf 17 Jahre gesenkt werden.
Änderungsvorschlag Berichterstatterin:
Die von der Berichterstatterin vorgeschlagene neue Führerscheinklasse B+ für schwere Kraftfahrzeuge und Pick-Ups (SUVs) könnte nach einer zweijährigen Probezeit in Führerscheinklasse B und dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren erworben werden. Eine Herabsetzung des Mindestalters auf 17 Jahren soll nicht mehr möglich sein.
Änderungsvorschläge EU-Parlament:
Ein weiterer Änderungsantrag schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Klassen B und BE bis auf 16 Jahre senken können.
Mindestalter für Moped- und Motorradfahrer
Vorschlag EU-Kommission:
Für den Roller- und Mopedführerschein, die Führerscheinklasse AM, ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgesehen. Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für diese Führerscheinklasse bis auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben. Mit einem Führerschein der Klasse AM dürfen zweirädrige/dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden.
Wer stärker motorisiert und schneller unterwegs sein möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse A1, der zukünftig ebenfalls ab 16 Jahre erworben werden kann.
Das Mindestalter für die Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre. Nach einer zweijährigen Fahrpraxis kann ab 20 Jahren die Führerscheinklasse A erworben werden. Ein Direkteinstieg für die Klasse A ist ab 24 Jahren möglich.
Änderungsvorschlag Berichterstatterin:
Der Änderungsvorschlag der Berichterstatterin sieht vor das Mindestalter für die Klasse A1 auf 18 Jahre anzuheben. Zukünftig sollen Mitgliedstaaten das Mindestalter für die Klassen AM bis auf 18 Jahre, für die Klasse A1 bis auf 20 Jahre, für die Klasse A bis auf 22 Jahre anheben können.
Änderungsvorschlag EU-Parlament:
Andere Fraktionen im EU-Parlament schlagen dagegen vor, den Führerschein der Klasse AM bereits ab 15 Jahren erwerben zu können.
Neuer Führerschein
für SUVs
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Neue Gewichtsgrenze für moderne PKWs
Länger, höher, breiter - moderne Autos werden aufgrund von Ausstattung und Batteriegewicht immer schwerer. Bisher dürfen mit einem Führerschein der Klasse B Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3500 kg gefahren werden. Diese Gewichtsgrenze soll zukünftig dem höheren Gewicht moderner Fahrzeuge angepasst werden.
Vorschlag EU-Kommission:
Für Fahrzeuge, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, soll die zulässige Gesamtmasse zukünftig auf 4250 kg angehoben werden. Vorausgesetzt man besitzt seit 2 Jahren einen Führerschein der Klasse B.
Änderungsvorschlag Berichterstatterin:
Aus Sicht von Berichterstatterin Karima Delli ist der Führerschein der Klasse B in der jetztigen Form nicht vollumfänglich für moderne, schwere PKWs und Pick-Ups (SUVs) geeignet. Daher sollte für Pkw und N1- Kleintransporter mit einem Gewicht von mehr als 1800 kg eine neue Führerscheinklasse eingeführt werden. eingeführt werden. Die Führerscheinklasse B+ soll erst nach einer zweijährigen Probezeit und dem Erreichen des Mindestalters von 21 Jahren im Rahmen des Führerscheins der Klasse B erworben werden können und für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3500 kg gelten. Nur Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht unter 1800 kg dürften mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.
Änderungsvorschläge EU-Parlament:
Die zulässige Gesamtmasse für alle Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, soll auf 4250 kg angehoben werden. Die Einführung einer neuen Führerscheinklasse B+ für schwere Kraftfahrzeuge wird mehrheitlich abgelehnt.
Begleitetes Fahren:
Europaweite Anerkennung
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Vorschlag EU-Kommission:
Für bestimmte Führerscheinklassen soll eine europaweite Regelung für begleitetes Fahren eingeführt werden. Bewerber sollten die Möglichkeit haben, Führerscheine vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters zu erwerben. Diese Führerscheine sollten nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrzeugführers verwendet werden dürfen. In solchen Fällen sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, strengere Bedingungen und Vorschriften festzulegen. Aktuell gelten die Regelungen des Begleiteten Fahrens nur national. Die europaweite Anerkennung würde Fahrten über Landesgrenzen hinweg ermöglich.
Änderungsvorschlag Berichterstatterin:
Die Berichterstatterin und Teile anderer Fraktionen sprechen sich gegen das Begleitete Fahren aus.
Änderungsvorschläge EU-Parlament:
Für bestimmte Führerscheinklassen sollte ein System des begleiteten Fahrens auf freiwilliger Basis eingeführt werden. Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit besitzen das Mindestalter herabzusetzen. Begleitetes Fahren soll zukünftig auch im Rahmen des LkW-Führerscheins ermöglicht werden.
Nachtfahrverbote für Fahranfänger
Der Änderungsvorschlag der Berichterstatterin würde den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens einzuführen.
Neue Probezeit-Regelung
Aktuell gilt die Probezeit nur beim erstmaligen Erwerb eines Führerscheins. Die EU plant die Probezeit auf jede zusätzlich erworbene Führerscheinklasse auszuweiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Führerscheine der Klasse A2 oder A. AutofahrerInnen, die sich nachträglich dazu entscheiden eine zusätzliche Führerscheinklasse zu erwerben, durchlaufen dadurch eine weitere Probezeit. Für Fahranfänger gilt eine Null-Promille-Grenze.
Europaweite Fahrverbote
Aktuell gelten Führerscheinentzüge nur in dem jeweiligen Land, in dem de Verkehrsverstoß begangen wurde. Oftmals bleiben grenzüberschreitende Delikte sogar ungestraft. Zukünftig sollen Fahrverbote sollen europaweit gelten.
Digitaler Führerschein
Der neu eingeführte digitale Führerschein mit einem QR-Code soll grenzüberschreitend und auch in polizeilichen Kontrollen gültig sein. Vollständig ersetzen wird der digitale Führerschein den herkömmlichen Führerschein nicht. Bis 2033 müssen alle EU-Bürgerinnen und Bürger ihren Führerschein in einen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Führerscheine für E-Scooter
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von E-Scootern und Bikes und der hohen Zahl der damit verbundenen Verkehrsunfälle wird vorgeschlagen für diese Fahrzeuge der einen Führerschein der Klasse AM einzuführen.
Harmonisierung der Fahrausbildung
Die Standards und Mindestanforderungen für Fahrprüfungen und Erteilung der Fahrerlaubnis sollten harmonisiert werden. Die Berichterstatterin setzt sich dafür ein, dass zudem auch die theoretischen und praktischen Prüfungen für jede Klasse harmonisiert werden.