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Anpassung der CO2-Emissionsnormen

Die am 17. April 2019 angenommene Verordnung (EU) 2019/631 zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen legte das durchschnittliche Ziel für neue Personenkraftwagen auf 95 Gramm CO2/km ab 2020 fest. Aus diesem Wert soll 2021 die Reduktion der CO2-Werte berechnet werden. Die Verordnung sieht vor, dass die CO2- Emissionen von Neuwagen bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 37,5 Prozent reduziert werden müssen.

Seitens der Automobilindustrie und anderen Vertretern wurde jedoch im Zuge der CoronaPandemie eine Verschärfung der Normen abgelehnt, da die Automobilindustrie einer der am stärksten von der Pandemiekrise betroffenen Sektoren ist. Bisher gab es keine offizielle Stellungnahme der Kommission, ob sie die geplante Einführung neuer CO2-Emissionsziele für die Flotte für einen begrenzten Zeitraum aussetzen würde und ob die Pläne für strengere Emissionsnormen trotz der Coronavirus-Krise aufrechterhalten würden. Genau dies beantwortete nun am 18. August 2020 Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt, auf Anfrage der Europaabgeordneten Sylvia Limmer (IDG).


Kommissar Breton erkannte zwar zweifellos an, dass die Automobilindustrie besonders unter der Krise leidet, und gleichzeitig eine strategische Industrie für die Zukunft Europas darstellt, jedoch betonte er, dass sich die Industrie zu einem führenden Industriezweig für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge entwickeln muss, damit sie florieren kann. Unterstützt werde sie dabei durch den jüngsten EU-Vorschlag Next Generation EU.


Eine Rücknahme der durch die Verordnung (EU) 2019/631 festgelegten CO2-Standards schließt Breton aus, da den jüngsten Zulassungsdaten zufolge der Anteil der emissionsfreien Fahrzeuge und Plug-in-Hybride in der EU trotz des allgemeinen Rückgangs der Fahrzeugzulassungen im ersten Quartal 2020 auf 6,8 Prozent gestiegen ist, verglichen mit 2,5 Prozent im ersten Quartal 2019, so dass sich die Verbrauchernachfrage weiterhin in diese Richtung bewegt. Ein Kommissionsvorschlag für die Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/631, wie im European Green Deal angekündigt, ist bis Juni 2021 vorgesehen.


Auch die strengeren Luftschadstoffemissionsnormen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, die die Kommission bis 2021 verabschieden soll (Euro 7), können nicht zurückgenommen werden. Die Kommission führt derzeit eine Bewertung der Euro 6/VI-Fahrzeugemissionsnormen durch und wird prüfen, inwieweit diese Vorschriften zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs beigetragen haben. Die Schlussfolgerungen dieser Bewertung werden in die Euro-7-Folgenabschätzung einfließen.

 

Weiterführende Links: Anfrage von Sylvia Limmer (MEP).

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