Ab September 2022 müssen Autos die EU-Grenzwerte für NOx-Emissionen unter realen Fahrbedingungen einhalten, so das Europäische Parlament. Am 17. September 2020 nahm das Parlament mit 485 Stimmen bei 169 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen seine Position zum Vorschlag der Kommission zur Wiedereinführung gesetzlicher Ausnahmen (durch einen so genannten Übereinstimmungsfaktor) für Stickoxid-Emissionen (NOx) von leichten Personen- und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die unter realen Fahrbedingungen getestet werden, an, um dem Urteil des EU-Gerichtshofs vom 13. Dezember 2018 nachzukommen. Die Abstimmung unterstützte einen Vorschlag des Umweltausschusses (ENVI), dass alle Autos innerhalb von zwei Jahren die Euro-6-Kriterien für akzeptable Grenzwerte für Abgasemissionen einhalten sollten.
Nach der Abstimmung sagte der Berichterstatter des Parlaments zu diesem Thema, Esther De Lange: „Das heutige Ergebnis beruht auf einer breiten Übereinstimmung zwischen den Fraktionen. Wir müssen die Diskrepanz zwischen den in Labors und den unter realen Fahrbedingungen gemessenen Emissionen realistisch einschätzen, indem wir die mit diesen Messungen verbundenen statistischen und technischen Unsicherheiten berücksichtigen. Gleichzeitig ist es wichtig, Ehrgeiz zu zeigen, indem wir den Wert für den Übereinstimmungsfaktor durch jährliche Korrekturen schrittweise nach unten korrigieren, auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertungen der Gemeinsamen Forschungsstelle.“
Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über ein endgültiges Regelwerk aufzunehmen.
Eine ausführliche Erläuterung der RDE und des Übereinstimmungsfaktors ist im EAC-Newsletter Januar-März 2020 zu finden.
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